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BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 465/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.1970 - 3 Ta 23/70
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 465/70
Papierfundstellen
- BVerfGE 30, 406
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 465/70
Eine Pflicht zur Anhörung des Beschwerdegegners ergibt sich aber aus Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar jedenfalls dann, wenn ein der Beschwerde stattgebender Beschluß in dessen Rechtsstellung eingreift (BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 19, 49 [51]). - BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 465/70
Eine Pflicht zur Anhörung des Beschwerdegegners ergibt sich aber aus Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar jedenfalls dann, wenn ein der Beschwerde stattgebender Beschluß in dessen Rechtsstellung eingreift (BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 19, 49 [51]).
- BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]; 34, 157 [159]). - BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Das gebietet Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]). - BVerwG, 11.06.1974 - III C 7.73
Vorliegen eines gesetzlichen Zulassungsgrundes - Hauptentschädigung wegen …
Das Verwaltungsgericht hat bei der nachträglichen Zulassung der Revision durch den auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beteiligten (Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds) ergangenen Abhilfebeschluß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen, aus dem für das Beschwerdeverfahren folgt, daß der Beschwerdegegner zu hören ist, bevor eine ihm nachteilige gerichtliche Entscheidung ergehen darf (BVerfG, Beschluß vom 16. November 1972 - 2 BvR 280/72 - [BVerfGE 34, 157] unter Hinweis auf BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 17, 265 [268]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]).Auf dieser Verletzung des rechtlichen Gehörs kann der Abhilfebeschluß beruhen; denn es ist nicht auszuschließen, daß es den Klägern gelungen wäre, bei ordnungsmäßiger Anhörung eine ihnen ungünstige Entscheidung abzuwenden (vgl. BVerfGE 17, 265 [269]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]).
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71
Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Schwimmhalle …
Das Berufungsgericht hat aber bei seiner Entscheidung gegen den für das Gerichtsverfahren wesentlichen Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen, und zwar gegen diesen Grundsatz in der Ausprägung, daß im Beschwerdeverfahren der Beschwerdegegner zu hören ist, ehe eine ihm nachteilige gerichtliche Entscheidung ergehen darf (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 16. November 1972 - 2 BvR 280/72 - mit dem Hinweis auf die früheren Entscheidungen in BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 17, 265 [268]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]). - BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerfGE 7, 95 (98 f.); 19, 49 (51); 30, 406 (408)).